- Konsignationsgeschäft
- Kon|si|gna|ti|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): Kommissionsgeschäft.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Konsignation — ist ein Begriff aus der Materialwirtschaft und bezeichnet eine besondere Lieferform von Waren. Der Lieferant lagert die Ware beim Käufer, das sogenannte Konsignationslager. Der Kunde entnimmt die Ware aus diesem Lager und realisiert damit den… … Deutsch Wikipedia
Konsignation — ◆ Kon|si|gna|ti|on 〈f. 20〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. 〈bes. im Überseehandel〉 Übergabe zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft [<lat. consignatio „Verbriefung, Urkunde“; → konsignieren] ◆ Die… … Universal-Lexikon